Allgemeine Geschäftsbedingungen der M.S.C. Munich ServiceCompany Chauffeur & Concierge GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen der Firma Munich Service Company Chauffeur & Concierge GmbH
(im folgenden genannt „MSC“) und deren Kunden. Stehen die AGB mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit MSC in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen die vorliegenden AGB vor, und zwar auch, wenn MSC in Kenntnis entgegenstehender/abweichender AGB des Kunden/Dritten diesen nicht widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrages oder garantierte Kreditkartennummer zustande. MSC bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, dass MSC beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt. Die Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrags.
§ 3 Leistungen von MSC
MSC verpflichtet sich, dem Kunden ein den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechendes, verkehrssicheres und technisch einwandfreies Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich bei Fahrtantritt stets in einem sauberen und frisch gereinigten Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Bei Sach- und Vermögensschäden pauschal 50 Millionen Euro; Bei Personenschäden haftet die Versicherung bis zu € 10 Millionen je geschädigter Person. MSC kann dem Kunden einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder einer höheren Kategorie (Upgrade) handeln. Alle Angebote der Firma MSC gelten ausschließlich für Fahrten mit Fahrzeugführer. Die von MSC eingesetzten Chauffeure sind im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes. MSC behält sich vor, die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf ein anderes Unternehmen/einen anderen Unternehmer zu übertragen. Über eine derartige Vertragsübertragung wird der Kunde informiert. Dem Kunden steht innerhalb einer Frist von 3 Tagen nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein Rücktrittsrecht zu.
§ 4 Pflichten/Haftung des Kunden
Der Kunde seinerseits hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften sowie die technischen Regeln zu beachten. Den Fahrzeugspezifischen Anweisungen der Fahrzeugführer ist unbedingt Beachtung zu schenken. Bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug kann ein Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden, ohne dass es hierzu einer separaten Mitteilung bedarf. MSC behält den Vergütungsanspruch im Falle der vorgenannten sofortigen Beendigung des Vertrages für die gesamte vereinbarte Dauer. Zusätzlich besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens, der sich aus einem nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestell-ten Fahrzeug ergibt. Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Kann die Dienstleistung der MSC aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Kunden zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Kunde seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Zahlungen erfolgen in der Regel über Rechnungsstellung an eine vom Kunden vor Vertragsabschluss bekannt gegebene Rechnungsadresse. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tage nach Rechnungserhalt zu veranlassen, wobei der Eingang des Geldes bei MSC entscheidend ist. Eine Barzahlung vorab oder am Fahrzeug ist nicht möglich. Eine Rechnung wird dem Kunden auf Wunsch per Post oder per E-Mail zugesandt. Akzeptiert werden auch alle gängigen Kreditkarten (American Express, Master Card, Visa). Die Zahlung mit eigener, mitgeführter Kreditkarte kann direkt bei Beendigung des Auftrags im Fahrzeug erfolgen. Bei der Weitergabe von Kreditkartendaten durch Dritte wird eine Autorisierung des Karteninhabers über den voraussichtlichen Rechnungsbetrag, eine (ggf. gefaxte) Kopie der Karte sowie eine Ausweiskopie des Karteninhabers benötigt. Dies gilt auch, wenn die Kreditkarte aus etwaigen Gründen nicht mitgeführt werden kann, d.h. nicht vor Ort ist.
§ 6 Stornobedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, wird eine einmalige Aufwandsentschädigung von € 100,- zzgl. geltender MwSt. fällig, wenn der Kunde bis 48 Stunden vor Auftragsbeginn vom Vertrag zurücktritt. Bei einem Rücktritt innerhalb 24 Stunden bis zum eigentlichen Auftragsbeginn wird eine Stornogebühr von 40% und innerhalb 12 Std. 80% des voraussichtlichen Rechnungsbetrags fällig. Unabhängig von den in den beiden vorausgenannten Sätzen dargestellten Stornogebühren bleibt MSC die Möglichkeit, einen höheren tatsächlich entstandenen Schaden/höhere tatsächlich entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen. Bei Nichterscheinen des Kunden am vereinbarten Abholort („no show“) bzw. bei Stornierungen direkt vor Ort, werden 100% des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zur Zahlung fällig. Die Berechnung der voraussichtlichen Auftragskosten erfolgt immer zugunsten des Kunden und kann sich je nach Auftragsart- und umfang auch auf eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe beschränken. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass die tatsächlich entstandenen Aufwendungen bzw. der tatsächlich entstandene Schaden geringer als der hier festgeschriebene ist.
§ 7 Haftung von MSC
Die Haftung von MSC für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Kunden, die einen Vertrag mit MSC als Unternehmer (= natürliche/juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) abschließen, auf Ersatz des typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet MSC für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Kunden, die einen Vertrag als Unternehmer abschließen, wird die Haftung, die nicht aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden resultiert, auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Sachschäden, die Kunden aufgrund schuldhaften Verhaltens von MSC entstehen, werden nur ersetzt, wenn sie 1.000,00 € nicht übersteigen oder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß Straßenverkehrsgesetz (StVG) bleibt von den Regelungen in § 7 unberührt. Terminzusagen sind stets voraussichtliche Zeitangaben, auch wenn sie in schriftlicher Form erfolgen. Für eine nicht termingerechte zur Verfügung Stellung von Fahrzeugen durch widrige äußere Umstände übernimmt MSC keinerlei Haftung. Daraus abgeleitete Schadenersatzansprüche durch den Kunden sind in jedem Fall ausgeschlossen.
§ 8 Mängelrüge
Beschwerden bzw. Mängel der Beförderungsleistung müssen vom Kunden innerhalb von drei Werktagen nach Kenntniserlangung derselben an MSC gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als ordnungsgemäß erbracht und der Entgeltanspruch von MSC gegen den Mieter bleibt unberührt. Sollte dem Kunden die kurze Meldefrist ausnahmsweise nicht zumutbar sein, hat er den Mangel unverzüglich zu melden. Für die Unzumutbarkeit der Einhaltung der Meldefrist ist der Kunde beweispflichtig.
§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl, Schriftformerfordernis, Übersetzung der AGB
Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von MSC. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für den Geschäftssitz von MSC zuständige Gericht, wobei MSC auch berechtigt ist, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Zusagen durch MSC, deren Vertreter oder sonstiger Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch MSC, um Wirksamkeit zu erlangen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wegen der internationalen Geschäftsbeziehungen von MSC auch ins Englische übersetzt zu finden. Bei inhaltlichen Abweichungen der englischen Übersetzung von dem deutschen Urtext gilt allein die Fassung des deutschen Urtextes.